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Ambulante Behandlungseinrichtungen für psychisch Kranke

Bei der Versorgung von psychisch Kranken gilt: „ambulant vor stationär“. Dies bedeutet, dass man die Patienten möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung belässt, nach Möglichkeit auch in ihrem beruflichen Umfeld. Erst bei schwereren psychiatrischen Erkrankungen oder bei Verschlechterung des Gesundheitszustands stellt der Hausarzt oder der niedergelassene Psychiater oder Psychotherapeut eine Einweisung in die Klinik aus.

Die folgenden ambulanten Einrichtungen unterstützen psychisch Kranke und auch Angehörige auf dem Weg zur Besserung und sozialen Reintegration:

Ambulante Praxen. Der größte Teil der Patienten wird von niedergelassenen Psychiatern und ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten in freier Praxis behandelt.

Institutsambulanzen. Bei diesen Einrichtungen handelt es sich um psychiatrische Kliniken, d. h. die Behandlung ist einer Institution angegliedert. Institutsambulanzen sind vor allem für die Nachbehandlung der entlassenen Patienten zuständig, bieten aber auch spezielle Therapien an, z. B. Schmerzambulanzen oder Traumasprechstunden.

Beratungsstellen. Sie werden durch die Kommunen, die Wohlfahrtsverbände und andere freie Träger angeboten. Ihre Mitarbeiter führen selbst Beratungen und Therapien durch oder sie vermitteln Ratsuchende an entsprechende Stellen.

Sozialpsychiatrische Dienste. Sie sind meist den Gesundheitsämtern angegliedert und häufig mit einem Psychiater, einem Sozialpädagogen und einem Psychologen besetzt. Sozialpsychiatrische Dienste arbeiten in der Nachbetreuung entlassener Patienten, vermitteln in stationäre oder teilstationäre Einrichtungen und koordinieren in der betreffenden Region (Stadt, Landkreis) die Arbeit von anderen psychosozialen Einrichtungen und Praxen.

Teilstationäre Einrichtungen. Neben den ambulanten Behandlungsmöglichkeiten gibt es ein abgestuftes Netz von teilstationären Einrichtungen und Fördereinheiten. Diese dienen der Rehabilitation nach einer stationären Behandlung und dem Übergang in ein selbstständiges Leben. Hier bekommt der psychisch Kranke zusätzliche Hilfe und Unterstützung bei

  • Der Tagesstrukturierung, Freizeitgestaltung und sozialen Kontaktfähigkeit
  • Finanziellen Fragen oder Problemen (z. B. Schuldenregulierung)
  • Fragen der Arbeitsfähigkeit oder Arbeitssuche
  • Der Wiedergewinnung einer selbstständigen Lebensweise wie z. B. Einkaufen, Kochen und Hygiene.

Tabelle: Im deutschsprachigen Raum etablierte teilstationäre Einrichtungen für psychisch Kranke. Das Angebot vor Ort schwankt allerdings stark, abhängig von den Angeboten der örtlichen Träger und den versorgungspolitischen Rahmenbedingungen.


Von: Dr. med. Arne Schäffler, Gisela Finke in: Gesundheit heute, herausgegeben von Dr. med. Arne Schäffler. Trias, Stuttgart, 3. Auflage (2014). Überarbeitung und Aktualisierung: Dr. med. Sonja Kempinski | zuletzt geändert am 27.02.2020 um 14:08


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